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Dienstleistung

Die Nachführung der amtlichen Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, welche der Nachführungsgeometer im Auftrag der öffentlichen Hand ausführt. Als Aufsichtsbehörde ist das kantonale Vermessungsamt zuständig.

 

Folgende Leistungen erbringen wir im Auftrag unserer Kunden:

  • Sicherstellung der Aktualität des Plans für das Grundbuch
  • Nachführung aller neuen und geänderten Bauten und Kulturgrenzen
  • Grenzrekonstruktionen
  • Grenzänderung an Liegenschaften inkl. Erstellung der Mutationsakten für den Eintrag ins Grundbuch
  • Datenabgabe aus amtlicher Vermessung
  • Abgabe von beglaubigten Katasterplankopien
  • Nachträgliche Beglaubigung von Baugesuchseingabeplänen
  • Rekonstruktion und Vermarkung von fehlenden oder beschädigten Grenz- und Lagefixpunkten
  • Beratung im Zusammenhang mit Grund und Boden

 

Reto Porta Nachführungsgeometer Kreis Zurzach  |  Quellenstrasse 3  |  5330 Bad Zurzach  |  Tel.  +41 58 580 96 40  |  info@geometer-zurzach.ch

 

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